Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Leistungen

Analyse

Bei der Analyse/Grundlagenermittlung werden je nach Erfordernis folgende Punkte abgearbeitet:
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Überprüfung

Im Rahmen der Überprüfung der gestalterischen Konzeption werden die Einhaltung der brandschutztechnischen Vorgaben des aktuellen Baurechts begutachtet, Abweichungen formuliert und durch weitergehende Maßnahmen kompensiert.
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Vorplanung

Zur Vorplanung gehören je nach Erfordernis folgende Leistungen: ....
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Brandschutzkonzepte

In Abstimmung mit Auftraggebern, Architekten und Fachplanern (ELT, HLS) sowie den zuständigen Baurechtsbehörden und Brandschutzdienststellen erarbeiten wir objektbezogene Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise mit sinnvollen und vertretbaren Brandschutzlösungen.
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Brandschutzgutachten

Wir erstellen objektbezogene Brandschutzgutachten für Bestandsgebäude auf Grundlage einer eingehenden Bestandsaufnahme und Analyse unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes sowie des Denkmalschutzes.
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Brandschutzfachplanung

Die Brandschutzfachplanung liefert die detailierten Grundlagen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte und erfolgt individuell und objektbezogen auf Grundlage der Architektenplanung.
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Ausführungsplanung

Bei der brandschutztechnischen Betreuung während der Ausführungsplanung bieten wir Unterstützung und Beratung der mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten und TGA-Fachplaner im Hinblick auf den baulichen Brandschutz sowie Umplanungen, die während der Ausführungsplanung notwendig werden, mit...
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Fachbauleitung Brandschutz

Eine umfassende brandschutztechnischen Betreuung während der Ausführung als Fachbauleiter Brandschutz und Sachverständige für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung bieten wir als Unterstützung der örtlichen Bauleitung und TGA-Fachbauleiter im Hinblick auf eine vorschriftsmäßige Umsetzung von Bauleistungen gerne an.
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Flucht- und Rettungspläne

In Flucht- und Rettungsplänen werden die zur Verfügung stehenden Fluchtwege / Rettungswege und die zugehörigen Notausgänge übersichtlich visuell dargestellt, um auch ortsunkundigen Personen das sichere Verlassen eine Gebäudes zu ermöglichen. Des Weiteren sind Erste-Hilfe-Einrichtungen, Löscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten) usw. in der Darstellung enthalten.

In Zusammenarbeit mit dem Nutzer stimmen unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die konkrete Darstellung der Flucht- und Rettungspläne sowie deren Anzahl und geeignete Standorte ab.
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Feuerwehrpläne

Zur Optimierung der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr ist es erforderlich, einsatztaktische Vorgaben sowie Objekt- und Einsatzinformationen zu erarbeiten. Im Einsatzfall muss die Feuerwehr die richtigen Maßnahmen ergreifen, Gefahrenschwerpunkte sofort erkennen und die richtigen Löschmittel einsetzen.

Die objektbezogenen Feuerwehrpläne werden von unseren kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Beachtung der Ausführungsbestimmungen der jeweiligen Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle angefertigt.
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Brandschutzordnung

Das Erfordernis einer Brandschutzordnung kann sich aus baurechtlichen Sonderbauvorschriften (z.B. Industriebau-Richtlinie) oder auf Verlangen der Baurechtsbehörde ergeben. In enger Abstimmung mit dem Nutzer oder Betreiber erarbeiten unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter objektbezogene und nutzungsspezifische Lösungen.
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Brandschutzbeauftragter

Für die Durchsetzung und Ausführung betrieblicher und organisatorischer Brandschutzmaßnahmen ist in Abhängigkeit von der Größe und Nutzung eines Gebäudes auf Verlangen der Behörden oder aufgrund baurechtlicher Vorgaben ein geeigneter Brandschutzbeauftragter zu bestellen.
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Brandverhütungsschau

Im Auftrag von Baurechtsbehörden übernehmen wir die Aufgabe, Brandverhütungsschauen in Sonderbauten durchzuführen.
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