Abwehrender Brandschutz
Im Sinne der im Baurecht definierten Schutzziele muss sichergestellt sein, dass bei einem Brand wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Hierzu dienen beispielsweise folgende brandschutztechnische Einrichtungen:
- Flächen für die Feuerwehr (Zugänge, Aufstell- und Bewegungsflächen usw.)
- Löschwasserversorgung außerhalb des Gebäudes (zur Verfügung stehende bzw. erforderliche Leitungen, Über- / Unterflurhydranten)
- Löscheinrichtungen innerhalb des Gebäudes (z.B. Wandhydranten oder Löschwasserentnahmestellen)
- Löschwasserrückhaltung
Die konkret zu berücksichtigenden Maßnahmen und spezifischen Anforderungen werden von uns auf Basis der baurechtlichen Grundlagen erarbeitet und mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder Feuerwehr im Vorfeld abgestimmt.
Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sowie die Löschwasserversorgung und Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung sind für wirksame Löscharbeiten wesentlich