Abwehrender Brandschutz

Im Sinne der im Baurecht definierten Schutzziele muss sichergestellt sein, dass bei einem Brand wirksame Löscharbeiten möglich sind.

 

Hierzu dienen beispielsweise folgende brandschutztechnische Einrichtungen:

  • Flächen für die Feuerwehr (Zugänge, Aufstell- und Bewegungsflächen usw.)
  • Löschwasserversorgung außerhalb des Gebäudes (zur Verfügung stehende bzw. erforderliche Leitungen, Über- / Unterflurhydranten)
  • Löscheinrichtungen innerhalb des Gebäudes (z.B. Wandhydranten oder Löschwasserentnahmestellen)
  • Löschwasserrückhaltung

Die konkret zu berücksichtigenden Maßnahmen und spezifischen Anforderungen werden von uns auf Basis der baurechtlichen Grundlagen erarbeitet und mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder Feuerwehr im Vorfeld abgestimmt.

Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sowie die Löschwasserversorgung und Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung sind für wirksame Löscharbeiten wesentlich