Brandschutzbeauftragter

Für die Durchsetzung und Ausführung betrieblicher und organisatorischer Brandschutzmaßnahmen ist in Abhängigkeit von der Größe und Nutzung eines Gebäudes auf Verlangen der Behörden oder aufgrund baurechtlicher Vorgaben (z.B. 5.14.3 (Muster)-Industriebau-Richtlinie) ein geeigneter Brandschutzbeauftragter zu bestellen.

 

Der Brandschutzbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass Brandverhütungsvorschriften und Brandschutzanforderungen, die sich aus betrieblichen Anweisungen, Bestimmungen aus Baugenehmigungen oder genehmigten Brandschutzkonzepten ergeben, eingehalten und umgesetzt werden.

 

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten tragen als Teil des organisatorischen Brandschutzes wesentlich dazu bei, dass die Maßnahmen des vorbeugenden, anlagentechnischen und auch abwehrenden Brandschutzes reibungslos zusammenwirken können und dadurch der Entstehung oder Ausbreitung von Bränden wirkungsvoll entgegen gewirkt werden kann.

 

Unser umfassendes Fachwissen im Brandschutz können wir Ihnen als externe Dienstleister gerne zur Verfügung stellen und die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten übernehmen.

 

Die Aufgaben und Tätigkeiten umfassen beispielsweise folgende Leistungen:

 

  • Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Unterweisung und Fortbildung von Beschäftigten und Brandschutzhelfern
  • Erstellen und Fortschreiben von Brandschutzordnungen
  • Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Mitwirken bei der Beurteilung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen
  • Beratung bei der Ausstattung mit Feuerlöschern
  • Überprüfung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen
  • Veranlassung der Wartung und Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Zusammenarbeit mit Baurechtsbehörden, Feuerwehren und Sachversicherern
Für die Durchsetzung und Ausführung betrieblicher und organisatorischer Brandschutzmaßnahmen ist in Abhängigkeit von der Größe und Nutzung eines Gebäudes auf Verlangen der Behörden oder aufgrund baurechtlicher Vorgaben ein geeigneter Brandschutzbeauftragter zu bestellen.