Brandschutzordnung

Für viele Betriebe ist ein Sicherheitskonzept für den Personen-, Sachwert- und Umweltschutz zu erarbeiten, das alle zur Verhinderung von Bränden erforderlichen Maßnahmen berücksichtigt. Die Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen wird in einer Brandschutzordnung festgeschrieben. Sie beinhaltet eine Zusammenstellung der objektbezogenen Regeln, um Brände zu verhindern, im Brandfall die Menschenrettung zu ermöglichen und eine rasche gezielte Brandbekämpfung zu organisieren. Wir erstellen individuell angepasste und abgestimmte Brandschutzordnungen nach folgenden Vorgaben:

  • Bearbeitung auf Basis der DIN 14096 Teil 1-3 „Brandschutzordnung“
  • Teil A – Aushang gemäß DIN 14 096-1 für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten
  • Teil B – Regeln und Hinweise nach DIN 14 096-2 für Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude befinden
  • Teil C – Hinweise – besondere Brandschutzaufgaben nach DIN 14 096-3 für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen werden.
Das Erfordernis einer Brandschutzordnung kann sich aus baurechtlichen Sonderbauvorschriften (z.B. Industriebau-Richtlinie) oder auf Verlangen der Baurechtsbehörde ergeben. In enger Abstimmung mit dem Nutzer oder Betreiber erarbeiten unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter objektbezogene und nutzungsspezifische Lösungen.