Betrieblicher, organisatorischer Brandschutz

Um den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz aufeinander abstimmen zu können, sind organisatorische Maßnahmen erforderlich, die im Brandfall ein reibungsloses Zusammenspiel der im Gebäude befindlichen Personen mit den Rettungs- und Löschkräften durch folgende dafür geeignete organisatorische und betriebliche Maßnahmen sicherstellen.

 

Dazu gehören beispielsweise folgende Leistungen:

  • Flucht- und Rettungspläne
  • Feuerwehrpläne
  • Brandschutzordnung
  • Brandschutzbeauftragter

Das Erfordernis der Maßnahmen zur Sicherstellung des organisatorischen Brandschutzes wird von uns im Rahmen der Erstellung eines objektbezogenen Brandschutzkonzepts nutzungsspezifisch und unter Beachtung gesetzlicher bzw. baurechtlicher Vorgaben überprüft.

Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, eine Brandschutzordnung und ein Brandschutzbeauftragter sind wesentliche Bestandteile des betrieblichen, organisatorischen Brandschutzes