Anlagentechnischer Brandschutz

Technische Brandschutzeinrichtungen können sowohl dem Schutz der im Gebäude befindlichen Personen als auch der Unterstützung wirksamer Löscharbeiten durch die Feuerwehr dienen.

 

Folgende technische Anlagen / Einrichtungen können abhängig von der Art und der Nutzung des Gebäudes erforderlich werden:

 

  • Einrichtungen zur Rauch- und Wärmeableitung
  • Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen
  • Löscheinrichtungen innerhalb des Gebäudes (Wandhydranten, Feuerlöscher, automatische Feuerlöschanlagen)
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgung / Ersatzstromversorgung

 

Im Zuge der Erstellung eines objektbezogenen und nutzungsspezifischen Brandschutzkonzepts werden die konkreten Anforderungen an den anlagentechnischen Brandschutz auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte erarbeitet.

 

Grundlage hierfür sind vorrangig die jeweiligen Landesbauordnung, Sonderbauvorschriften, Richtlinien oder sonstige technische Baubestimmungen.

 

Gegebenenfalls kann sich das Erfordernis einzelner Einrichtungen auch aufgrund baurechtlicher Abweichungen ergeben, um die im Baurecht definierten und objektbezogenen Schutzziele in angemessener Art und Weise zu erfüllen.

Einrichtungen für den Rauch- und Wärmeabzug, Alarmierungs- und Brandmeldeanlagen, Löscheinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtungen usw. erhöhen die Sicherheit im Gebäude