Brandverhütungsschau

Brandverhütungsschauen sind in Zeitabständen von höchstens fünf Jahren beispielsweise in Hochhäusern, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, größeren Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten und Versammlungsstätten sowie in bestimmten Gewerbebetrieben durchzuführen. Eine Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können.

 

Das Durchführen oder Veranlassen von Brandverhütungsschauen ist Aufgabe der unteren Baurechtsbehörden. Diese sind befugt, geeignete Sachverständige heranzuziehen und mit der Aufgabe im Auftrag der Baurechtsbehörde zu betrauen.

 

Als Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz sind wir für Behörden in dieser Funktion tätig und beurteilen, ob brandschutztechnische Anforderungen eingehalten werden oder Brandgefahren ausreichend und in angemessener Weise vorgebeugt wird.

Im Auftrag von Baurechtsbehörden übernehmen wir die Aufgabe, Brandverhütungsschauen in Sonderbauten durchzuführen.