Brandschutzplanung - schutzzielorientierte Betrachtung

objektbezogene und nutzungsspezifische Brandschutzlösungen

Eine schutzzielorientierte Brandschutzplanung ist Voraussetzung für eine gelungene Umsetzung Ihres Projekts.

 

Bei Neubauten beraten wir Bauherren und Architekten bereits in der Vorplanung oder im Rahmen von Architekten-Wettbewerben, damit die Belange des Brandschutzes bereits frühzeitig erfasst und objektbezogene Lösungen in der weiteren Planung berücksichtigt werden können.

 

Bestandsgebäude verlangen oftmals aufgrund von geänderten Nutzungsanforderungen oder umfassenden baulichen Veränderungen eine grundlegende Beurteilung des Brandschutzes. Dies setzt eine gründliche Bestandsaufnahme und Feststellung der vorhandenen Gegebenheiten voraus, um erforderliche Brandschutzmaßnahmen benennen und planen zu können. Unter Umständen kommt dabei dem Denkmalschutz besondere Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes, gültiger Baugenehmigungen und baurechtlicher bzw. gesetzlicher Rahmenbedingungen untersuchen und überprüfen wir Ihr Objekt und Erstellen eine belastbare brandschutztechnische Analyse.

 

Unsere im Brandschutz erfahrenen Architekten und Bauingenieure beraten Sie gerne unter Beachtung wirtschaftlicher und gegebenenfalls versicherungsrechtlicher Aspekte in allen Leistungsphasen (LPH 1-9 HOAI / AHO).

 

In Abhängigkeit von der Nutzung als Wohnbau, Büro- / Verwaltungsgebäude, Versammlungsstätte, Industriebau, Verkaufsstätte, Schule, Krankenhaus, Alten- / Pflegeheim, Hotel / Beherbergungsstätte usw. erarbeiten wir in Abstimmung mit Planern und Behörden schutzzielorientierte und auch vom Baurecht abweichende Brandschutzlösungen, um eine den Nutzungsanforderungen entsprechende Planung zu ermöglichen.