Brandschutzkonzepte, Brandschutzgutachten, Brandschutznachweise

Ob bei der Umsetzung von Neubauprojekten oder der genehmigungspflichtigen Umnutzung eines Bestandsobjekts – als Anlage zum Bauantrag wird seitens der zuständigen Baurechtsbehörden regelmäßig eine Bewertung des Brandschutzes in Form eines Brandschutzkonzepts / –gutachtens oder Brandschutznachweises zur Erteilung einer Baugenehmigung verlangt.

 

In Abstimmung mit Auftraggebern, Architekten und Fachplanern (ELT, HLS) sowie den zuständigen Baurechtsbehörden und Brandschutzdienststellen erarbeiten wir vollumfängliche Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise mit belastbaren Lösungen.

 

Neben dem vorbeugenden Brandschutz (baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer  Brandschutz) ist insbesondere auch der abwehrende Brandschutz wesentlicher Teil bei der Bearbeitung unserer Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise.

 

Folgende Punkte sind je nach Erfordernis Bestandteil eines Brandschutzkonzepts:

  • Festlegung von Feuerwehrflächen
  • Nachweis von Löschwassermengen
  • Planung von Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • Bildung von Brandabschnitten / Brandschutzbereichen / Brandbekämpfungsabschnitten
  • Flucht- und Rettungswegkonzeption
  • Festlegung der maximal zulässigen Anzahl von Personen im Gebäude
  • Brandschutztechnische Ausbildung von haustechnischen Anlagen
  • Lage und Anordnung, brandschutztechnische Ausbildung von Lüftungsanlagen
  • Anordnung von Brandschutzabschlüssen
  • Bemessung der Einrichtungen zur Rauch- und Wärmefreihaltung
  • Darstellung elektro-akustischer Alarmierungsanlagen
  • Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen
  • Festlegung der Feuerwiderstandszeiten der Tragkonstruktion
  • Konzeptionierung raumabschließender Bauteile
  • Konzeption von Brandschutzeinrichtungen / Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Abschottungen der haustechnischen Leitungen
  • Erfordernisse an eine Sicherheitsstromversorgung
  • Angaben über Abweichungen vom Baurecht
  • Brandlastberechnung nach Abschnitt 7 der Industriebaurichtlinie