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Brandschutzgutachten
In Brandschutzgutachten wird je nach Umfang und Erfordernis zu folgenden Punkten Stellung genommen:
- Bestandsaufnahme
- Feuerwehrflächen
- Löschwassermengen
- Löschwasser-Rückhalteanlagen
- Brandabschnitte / Brandschutzbereiche / Brandbekämpfungsabschnitte
- Flucht- und Rettungswege
- Maximal zulässigen Anzahl von Personen im Gebäude
- Haustechnische Anlagen
- Lüftungsanlagen
- Brandschutzabschlüsse
- Einrichtungen zur Rauch- und Wärmefreihaltung
- Elektro-akustischen Alarmierungsanlage
- Brandmeldeanlage
- Feuerwiderstandszeiten der Tragkonstruktion
- Raumabschließender Bauteile
- Brandschutzeinrichtungen / Brandbekämpfungseinrichtungen
- Abschottungen der haustechnischen Leitungen
- Sicherheitsstromversorgung
- Abweichungen vom Baurecht
Wir erstellen objektbezogene Brandschutzgutachten für Bestandsgebäude auf Grundlage einer eingehenden Bestandsaufnahme und Analyse unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes sowie des Denkmalschutzes.