Brandschutzgutachten

In Brandschutzgutachten wird je nach Umfang und Erfordernis zu folgenden Punkten Stellung genommen:

  • Bestandsaufnahme
  • Feuerwehrflächen
  • Löschwassermengen
  • Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • Brandabschnitte / Brandschutzbereiche / Brandbekämpfungsabschnitte
  • Flucht- und Rettungswege
  • Maximal zulässigen Anzahl von Personen im Gebäude
  • Haustechnische Anlagen
  • Lüftungsanlagen
  • Brandschutzabschlüsse
  • Einrichtungen zur Rauch- und Wärmefreihaltung
  • Elektro-akustischen Alarmierungsanlage
  • Brandmeldeanlage
  • Feuerwiderstandszeiten der Tragkonstruktion
  • Raumabschließender Bauteile
  • Brandschutzeinrichtungen / Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Abschottungen der haustechnischen Leitungen
  • Sicherheitsstromversorgung
  • Abweichungen vom Baurecht
Wir erstellen objektbezogene Brandschutzgutachten für Bestandsgebäude auf Grundlage einer eingehenden Bestandsaufnahme und Analyse unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes sowie des Denkmalschutzes.